Yves Piehl Kanu – Feriencamp Weitendorf Yves Piehl Kanu – Feriencamp Weitendorf Yves Piehl Kanu – Feriencamp Weitendorf Yves Piehl Kanu – Feriencamp – Weitendorf
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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

von Yves Piehl, Kanu - Kajak - Schlauchboote

 

§ 1 Auftragsannahme bzw. Anmeldung

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Nicht akzeptiert werden Buchungen von Minderjährigen.

Rechtzeitige Buchung und Verfügbarkeit vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit Entrichtung der Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen.

 

§ 2 Zahlung

Die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist vorab, der Restbetrag spätestens bei Mietbeginn zu entrichten. Eine Ausnahme bilden die Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten, an denen der gesamte Mietbetrag bis spätestens 14 Tage nach der Buchung zu zahlen ist.

 

§ 3 Leistungsumfang

Die vereinbarten Leistungen sind im Mietvertrag vermerkt, sonstige Leistungen werden ebenfalls vertraglich geregelt.

 

§ 4 Stornierung, Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden

Bei Stornierungen der Mietverträge werden bis 21 Tage vor Antritt der Tour 30 %, ab 20 bis 7 Tage vor Antritt der Tour 50 %, ab 6 bis 3 Tage vor Tourantritt 80 % und ab 2 Tage vor Antritt der Tour der volle Mietpreis fällig.

Werden die Mietgegenstände vorzeitig zurück gegeben, erfolgt keine Verrechnung oder Minderung des Mietpreises. Jedoch muss eine bereits erbrachte Transportleistung auch bei Nichterscheinen des Mieters in voller Höhe von diesem entrichtet werden.

 

§ 5  Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Veranstalters etc. kann vor Antritt der Tour das Rücktrittsrecht in Anspruch genommen werden.

Ebenso ist eine Kündigung durch vertragswidriges Verhalten durch den Kunden möglich.

 

§ 6 Haftung

Die vereinbarten Leistungen müssen vom Veranstalter auftragsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden. Werden diese Leistungen aus vom Veranstalter verschuldeten Gründen nicht erbracht, haftet dieser bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Die weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit ist dabei ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Touren oder sonstigen Veranstaltungen sowie die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Mieter/Bootsbenutzer erklärt mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer/Mitfahrer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine entsprechende Schwimmhilfe tragen werden. Dies gilt insbesondere für Kinder unter 8 Jahren, welche nur mit geeigneter Schwimmhilfe im Boot transportiert werden dürfen. Die Boote dürfen nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden.

Desweiteren erklärt der Mieter, die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl bzw. Höchstzuladung zu beladen. Bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter dürfen die Boote nicht benutzt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, schifffahrtspolizeiliche Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

 

Bei Übergabe befindet sich unser Material in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand und müssen vom Mieter ebenso zurück gegeben werden.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die überlassenen Gegenstände dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurück gegeben hat.

Verursacht ein Mieter einen Schaden an unserem Boot, der einen Leistungsausfall an einem weiteren Kunden zur Folge hat, so haftet der Schadensverursacher für ebendiesen.

Mieter und Bootsbenutzer haften für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände.

 

§ 7 Transportleistungen

Boots- und Gepäcktransporte werden gegen Entgelt durchgeführt. Eine eventuelle Personenmitnahme erfolgt auf eigene Gefahr und als kostenfreie Mitfahrgelegenheit, pro Boot 1 Person inklusive bis 15 km.

 

§8 Mietzeitraum

Die Ausgabe von reservierten Booten erfolgt am 1. Tag des Mietzeitraumes bis 10.30 Uhr oder nach Absprache. Die Rückgabe des Materials erfolgt zu den Öffnungszeiten bzw. nach Absprache.

YVES PIEHL   KANU – FERIENCAMP WEITENDORF 

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